AGH NRW: Arbeitnehmerüberlassung von Juristen: Keine Anwaltszulassung

Laut eines Urteils der Anwaltsgerichtskammer Nordrhein Westfalen (AGH NRW) vom 15.01.2021 dürfen an Kanzleien überlassene Projektjuristen nicht als Rechtsanwalt nach außen hin für die Kanzlei auftreten. Geklagt hatte eine Großkanzlei, deren entsprechender Antrag auf Anwaltszulassung für einen solchen Projektjuristen von der dort zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) abgelehnt wurde. Die AGH NRW hat die Einschätzung der RAK mit Ihrem Urteil nun bestätigt.

Quelle: LTO – Legal Tribune Online (Autor: Martin W. Huff)