Gleiche Impfrechte auch für Zeitarbeitnehmer

NRW-Ministerium reagiert auf iGZ-Anschreiben | „Das ist endlich mal eine klare Ansage und ein positives Signal für alle in der Pflege beschäftigten Zeitarbeitskräfte“, reagierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), auf den Hinweis des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, eine Festanstellung im Krankenhaus/in der Klinik sei keine Voraussetzung für eine Impfung.

Quelle: iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.