Eilverfahren gegen Arbeitsschutzkontrollgesetz

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen hat eine Stellungnahme ans Bundesverfassungsgericht zu mehreren eingeleiteten Eilverfahren gegen das Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes auf den Weg gebracht. In dieser zeigt der iGZ noch einmal deutlich auf, dass die Einschränkungen der Zeitarbeit verfassungswidrig sind und gegen das Übermaßverbot verstoßen.

Quelle: iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.