Die Koalition hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz nach langem Ringen beschlossen. Hinzugekommen ist eine bis 2023 befristete Ausnahmeregelung für fleischverarbeitende Betriebe zum Ausgleich von Auftragsschwankungen über eine Tariföffnungsklausel Zeitarbeit einzusetzen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gewerkschaft zustimmt, eine entsprechende Klausel in der Tarifvertrag mit aufzunehmen. Der NGG-Vorsitzende Giudo Zeitler hatte sich zuletzt noch nicht konkret geäußert, ob es zu einem solchen Tarifvertrag kommen werde.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Autor: Dietrich Creutzburg)