Tariföffnungsklausel für die Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft

„Der gefundene Kompromiss der Koalitionsfraktionen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz ist inakzeptabel, auch wenn statt eines zunächst vorgesehenen Totalverbots in einem wichtigen Teilbereich der Fleischwirtschaft nunmehr der Einsatz von Zeitarbeit doch erlaubt werden soll“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Einigung der Koalitionsfraktionen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz. Insgesamt sei, so Stolz, dieser arbeitsplatzgefährdende Kompromiss nicht ausgegoren, weil die Zeitarbeit in der Fleischwirtschaft vor allem auch aus Arbeitsschutzgründen absolut nicht ursächlich für die Probleme jener Branche sei.

Quelle: iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.