Befragung der Zeitarbeitsunternehmen für die gesetzliche AÜG-Evaluation startet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den BAP informiert, dass ab 23. November 2020 die Befragung der Zeitarbeitsunternehmen für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) starten wird. Gemäß § 20 des AÜG sollen die zum 1. April 2017 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes im Jahr 2020 evaluiert werden. Das BMAS hat deswegen eine Untersuchung zur Überprüfung der Wirksamkeit der Neuregelung des Gesetzes in Auftrag gegeben. Durchgeführt wird der Forschungsauftrag gemeinsam vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) und von infas - Institut für angewandte Sozialforschung GmbH. Zu diesem Forschungsauftrag gehört auch die Durchführung von standardisierten wissenschaftlichen Interviews mit Vertretern von Zeitarbeitsunternehmen, Kundenbetrieben und mit Zeitarbeitskräften. Darüber hinaus werden auch Interviews mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie mit weiteren einschlägigen Expertinnen und Experten geführt.

Quelle: BAP – Bundesarbeitgeber­verband der Personal­dienstleister e.V.