Forschungsprojekt „Evaluation“ der AÜG-Reform geht voran

Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) trat am 1. April 2017 in Kraft und soll gemäß § 20 AÜG im Jahr 2020 evaluiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat deshalb eine Evaluation zur Überprüfung der Wirksamkeit der Neuregelung des Gesetzes in Auftrag gegeben. Durchgeführt wird der Forschungsauftrag von der Bietergemeinschaft Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) und dem infas - Institut für angewandte Sozialforschung GmbH.

Quelle: iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.