Fleischwirtschaft begrüßt Beratungen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz

Die Verschiebung der Schlussberatungen im Deutschen Bundestag über die Änderungen im Arbeitsschutzkontrollgesetz zeigt, dass die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD noch erheblichen Beratungsbedarf haben. „Wir sind sehr froh, dass sich die Bundestagsabgeordneten mit der Rechtssicherheit und den möglichen Konsequenzen des aktuellen Gesetzentwurfs auseinandergesetzt haben“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF) Dr. Heike Harstick. „Leider konnten wir unseren Sachverstand zum Referentenentwurf weder im Vorfeld einbringen, noch war die Fleischwirtschaft als die am meisten betroffene Branche zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss Anfang Oktober eingeladen.“ Der VDF wendet sich nicht gegen ein Werkvertragsverbot in den Kernbereichen der Fleischwirtschaft. Das vorgesehene Verbot der Zeitarbeit und das im Gesetzentwurf verklausuliert formulierte Kooperationsverbot jedoch haben nichts mit Arbeitsschutz zu tun und zielen ausschließlich in Richtung Zerschlagung arbeitsteiliger Strukturen.

Quelle: VDF – Verband der Fleischwirtschaft e.V.