iGZ-Blogbeitrag von Martin Dreyer: Bei der Kurzarbeit zu kurz gesprungen

Zunächst wird es auch für Zeitarbeitskräfte möglich sein bis zum Ende des Jahres 2021 Kurzarbeitergeld zu beantragen, wenn die Kurzarbeit im Betrieb bis zum 31.03.2021 beginnt. Ab dem Jahr 2022 gibt es nach jetzigem Stand, jedoch kein Kurzarbeitergeld mehr für Zeitarbeitskräfte. Wie die Ungleichbehandlung der Zeitarbeit sich auch in dieser Regelung zeigt, erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer und Jurist Martin Dreyer im neuen iGZ-Blogbeitrag.

Quelle: iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.