Mittelständische Fleischbetriebe fürchten um ihre Zukunft

Mittelständische Firmen der Fleischwirtschaft fürchten angesichts des geplanten Arbeitszeitkontrollgesetzes um ihre Zukunft. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Auf der Tagesordnung stand zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21978) für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz, das ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Schlachtung und Zerlegung ab 1. Januar beziehungsweise 1. April 2021 vorsieht. Außerdem standen drei Oppositionsanträge von Linken, Bündnis 90/Die Grünen und AfD-Fraktion zur Diskussion. Die Linke kritisiert es in ihrem Antrag (19/22488) als fraglich, ob die Definition des Gesetzentwurfes zur Ausnahme des Fleischerhandwerks und zur Regelung der Verbote treffend sei und Umgehungsmöglichkeiten verhindere. Die Grünen drängen in ihrem Antrag (19/19551) auf mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/22923), den Einsatz von Fremdpersonal durch Werkverträge und Leiharbeit auf 15 Prozent der im jeweiligen Betrieb Beschäftigten zu begrenzen.

Quelle: Deutscher Bundestag