„Prof. Franz Josef Düwell hat mit zutreffenden Argumenten in seinem Fachgutachten dargelegt, dass das in einigen politischen Kreisen und etwa aktuell von der AWO geforderte Zeitarbeitsverbot verfassungs- und unionsrechtlich nicht haltbar ist. Erfreulicherweise hat sich in der Anhörung im NRW-Landtag zu dem Thema kein geladener Sachverständiger aus den unterschiedlichen Kreisen vom Krankenhausträger bis zu den Gewerkschaften für diese Forderung ausgesprochen“, fasste iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Ergebnisse zusammen und reagierte damit auch auf eine Meldung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordere ein Verbot der Zeitarbeit in der Pflege.

Quelle: iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.