LAG München: Keine Bestätigung der Rassismusvorwürfe eines Zeitarbeitnehmers bei BMW

In der Klage gegen den Autokonzern BMW hatte ein dort überlassener Zeitarbeitnehmer gegen seine Kündigung durch den Personaldienstleister geklagt. Er behauptete, die Kündigung sei nur aufgrund seiner Rassismus-Vorwürfe gegen ein angestellten Mitarbeiter von BMW ausgesprochen worde und damit unwirksam. Das Landesarbeitsgericht München kam nach der Beweisaufnahme aber zu dem Schluß, das keine rassistischen Äußerungen festgestellt werden konnten. Daher läge auch keine verbotene Maßregelung durch Kündigung vor.

Quelle: Traunsteiner Tagesblatt