Arbeitszeiterfassung: Fingerabdruckscanner anstelle von Stechuhr?
In diesem Beitrag von der Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet der Autor Marcus Jung über den Einsatz von Fingerabdruckscannern anstelle von einer Stechuhr. Mitarbeiter können jedoch nicht zur Nutzung eines solchen Scanners gezwungen werden, außer bei Vorlage von konkreten Gründen oder Unterzeichnung einer Betriebsvereinbarung, da u. a. das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters in Bezug auf den Datenschutz berührt wird. So sind auch Abmahnungen, die aufgrund von Verweigerung der Nutzung ausgestellt werden, unrechtmäßig.