Mit Bußgeld gegen Arbeitsteilung

Der Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes sieht neben dem Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischindustrie auch vor, dass die Zusammenarbeit von Unternehmen mit „aufeinander abgestimmten Arbeitsabläufen“ ebenfalls nicht zuslässig sein soll. Bei Verstoß drohen empfindliche Bußgelder.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Autor: Dietrich Creutzburg)