Gutachten bestätigt: Werkverträge auf Schlachthöfen dürfen verboten werden

Laut eines Gutachtens für das Gesundheitsministerium Düsseldorf ist ein Verbot von Werkverträgen begrenzt auf die Fleischindustrie rechtlich unbedenklich. Im Gutachten heißt es, dass der Gesetzgeber ein Direktanstellunggebot für Schlachthöfe aussprechen dürfe, um dort "drohende schwere Schäden für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer abzuwenden“. Damit bestätigt das Gutachten, dass die erkannten Missstände in der Fleischindustrie ein sektorales Verbot von Werkverträgen rechtfertigen und dies verfassungs- und europrechtskonform sei.

Quelle: Wirtschafts-Woche / dpa