Prof. Dr. Gregor Thüsing: »Für ein sektorales Verbot der Arbeitnehmerüberlassung gibt es europa- und verfassungsrechtlich keine hinreichenden Gründe.«

Beim digitalen Politischen Frühstück des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.  (ZDG) brachte Gastredner Prof. Dr. Gregor Thüsing seine fachliche Meinung als Arbeitsrechtler zum Ausdruck. Aus seiner Sicht seien die aktuelle Überlegungen, außer Werkverträgen auch die Arbeitnehmerüberlassung zu verbieten, nicht mehr als ein "politischer Reflex" und in der Sache unbegründet. "Durch die intensive Regulierung der Leiharbeit zum Beispiel mit Equal Pay ist ein erheblicher Arbeitnehmerschutz gewährleistet. Für ein Verbot gibt es europa- und verfassungsrechtlich keine hinreichenden Gründe.", so Thüsing.

Quelle: FinanzNachrichten.de