Geflügelwirtschaft verzichtet auf Werkverträge – Arbeitnehmerüberlassung muss nötige Flexibilität sichern

Die deutsche Schlachtgeflügelwirtschaft will kurzfristig ab spätestens Anfang 2021 auf Werkverträge in der Schlachtung, Zerlegung und Verpackung verzichten, worauf sich die im Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) organisierten Unternehmen verständigt haben. Dringend erforderlich ist für die Branche indes das arbeitsrechtliche Instrument der Arbeitnehmerüberlassung:. Um für mehr Sicherheit und Transparenz zu sorgen, wird die Dokumentation der Arbeitszeit der Leiharbeitnehmer durch eine verpflichtende digitale Zeiterfassung sichergestellt.

Quelle: ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.