Corona-Virus: Bundesland Schleswig-Holstein veröffentlicht Erlass zum Schutz der Beschäftigten in großen Schlachthofbetrieben
Der Erlass wurde am 23. Juni 2020 vom Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein veröffentlicht. Neue Beschäftigte in großen Schlachthofbetrieben müssen, bevor sie die Tätigkeit aufnehmen, zwei negative "Covid-19" Tests vorweisen. Dies gilt für Betriebe in denen mehr als 150 Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmer/innen oder Beschäftigte eines Werkunternehmers sind oder in denen mehr als 30 % Zeitarbeitnehmer/innen oder Beschäftigte eines Werkunternehmers tätig sind.