Stadt Frankfurt: Einnahmeverluste aufgrund OLG-Urteil zu Zeitarbeitnehmern

Nach dem Urteil des OLG Frankfurt im Januar gemäß dem Leiharbeiter, die bei privaten Unternehmen angestellt, sind, keine hoheitlichen Aufgaben des Staates wie u.a Verkehrskontrollen übernehmen dürfen, hatte die Stadt Frankfurt umgehend den Einsatz von Zeitarbeitnehmern zu Zwecken der Verkehrskontrolle gestoppt. Laut eines Berichts der Stadt waren die Zeitarbeitnehmer für 85 Prozent der Einnahmen durch Buß- und Verwarngeld verantwortlich. Durch den Wegfall rechne man in diesem Jahr mit nur 10,9 Millionen Einnahmen im Vergleich zu 14 Millionen aus dem letzten Jahr.

Quelle: Franfurter Rundschau (Autor: Florian Leclerc)