Zurückgerudert: Telefonische Krankmeldung bleibt

Nach massivem Protesten von Seiten der Gesundheitspolitiker, Ärzteverbände, Gewerkschaften und Verbraucherschützer über die am 17.04.2020 zurückgenommene Sonderegelung der telefonischen Krankmeldung will der Gemeinsame Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA) erneut beraten und mit "hoher Wahrscheinlichkeit" die Sonderegelung weiter zulassen. Bis zur endgültigen Entscheidung könne weiterhin die telefonische Krankmeldung genutzt werden.

Quelle: n-tv / bdk/dpa