"Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie" - Bundestag stimmt den Gesetz zu

Um große existenzbedrohende Folgen durch die Covid-19-Pandemie abzuwenden, hat der deutsche Bundestag dem "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie" zugestimmt. Der Gesetzgeber wird somit bis auf Weiteres stark in das Rechtssystem eingreifen. Der Bundesrat wird das Gesetz am 27.03.2020 genehmigen.

Quelle: Haufe