Corona-Hilfspaket der Bundesregierung: Arbeitnehmerüberlassung in der Landwirtschaft ohne AÜG-Erlaubnis

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung weitreichende Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind, darunter auch Erleichterungen für die Land- und Ernährungswirtschaft. Einer der beschlossenen Punkte bezieht sich auch auf den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Hierzu wird das Bundesarbeitsministerium eine Auslegungshilfe vorlegen, wonach Arbeitnehmerüberlassung in der Corona-Krise ohne Erlaubnis möglich ist und das streng auszulegende Kriterium »nur gelegentlich« dem nicht entgegensteht.

Quelle: BMEL – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft