Coronakrise: Tätigkeit von Honorarärzten als selbstständig anerkennen

Der Bund der Honorarärzte fordert von der Politik die Tätigkeit von Honorarärzten als selbstständige, nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit anzuerkennen. Gerade in Zeiten der Coronakrise sei die Möglichkeit, dass Krankenhäuser auf  zumeist in der Anästhesie und Intensivmedizin geschulte Honorarärzten zurückgreifen können, sehr wichtig. Seit einem Urteil des BSG zur Sozialversicherungspflichtigkeit von Honorarärzten müssen Krankenhäuser solche Ärzte über die aus Sicht des Bundesverbandes der Honorarärzte oftmals teurere und komplexere Zeitarbeit beziehen.

Quelle: aerzteblatt.de