Christine Lambrecht zur Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen

Zitat: „Bis zum 30.09.2020 setzen wir die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen aus. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs des Coronavirus für die Realwirtschaft abzufedern.“

Quelle: BMJV –Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz