Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur EU-Entsenderichtlinie beschlossen. Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, werden die Neurelungen ab dem 30. Juli 2020 in Kraft treten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass von Unternehmen im EU-Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf Mindestlohn oder Tariflohn haben. Damit soll Lohndumping durch ausländische Zeitarbeitsunternehmen unterbunden werden. Auf diese Wirkung hofft auch die Stadt Emmerich, die schon seit einiger Zeit darunter leidet, dass niederländische Personaldienstleister ihre meist osteuropäischen Zeitarbeitskräfte in aufgekauften Wohnungen in der grenznahen Stadt einquartieren, teilweise zu schlechten Wohnbedingungen und hohen Mieten, die vom Lohn abgezogen werden.