BA-JOBBÖRSE: Gemeinsame Erklärung der Verbände der Privaten Arbeitsvermittler und des Verbandsbereichs Personalvermittlung des BAP

Im August 2019 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einem mit allen Marktbegleitern unabgestimmten Verfahren die Filtervoreinstellung in ihrer JOBBÖRSE sowie der Jobsuche geändert. Seitdem müssen Arbeitssuchende mit einem Opt-in-Verfahren („Private Arbeitsvermittlung einblenden“) Ausschreibungen der privaten Arbeitsvermittler aktiv auswählen, damit diese Ausschreibungen angezeigt werden.

Die Vertreter der Verbände der Privaten Arbeitsvermittler (PAV) und des Verbandsbereichs Personalvermittlung (VBPV) des BAP lehnen diesen Vorschlag einstimmig ab. Der Button dient zwar einer gewissen Herstellung der Übersichtlichkeit für den arbeitssuchenden Nutzer. Er sorgt aber nicht dafür, dass Nutzern alle auf dem Stellenmarkt verfügbaren Angebote auf dem ersten Blick angezeigt werden.

Um miteinander an einer Lösung zu arbeiten, fanden inzwischen intensive Gespräche auf verschiedenen Ebenen mit allen an diesem Prozess Beteiligten und Betroffenen statt. Darin wurde auf die negativen Auswirkungen durch diese Änderungen bei der Integration arbeitsloser Menschen, für die gesamte Wirtschaft sowie die Branche der PAV als Unternehmen ausdrücklich hingewiesen. Zudem haben die Vertreter der Verbände der PAV und des VBPV des BAP eine gemeinsame Erklärung gegenüber der BA verfasst.

Ziel ist es, die automatische Anzeige der Stellenangebote (Opt-out-Verfahren) in kürzester Zeit wiederherzustellen. Damit wären die Stellenangebote der Privaten Arbeitsvermittler wieder sichtbar und Stellensuchende hätten jederzeit die Möglichkeit, durch Ausblendung dieser Jobangebote der PAV für sich persönlich eine bessere Übersicht zu erhalten.

Quelle: BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.