BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zur DIW-Studie über Verstöße gegen den Mindestlohn: Wissenschaftlich nicht redlich und auch nicht auf dem neuesten Stand.

In seinem Wochenbericht Nr. 28/2019 behauptet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dass 16 Prozent der Zeitarbeitskräfte im Jahr 2017 unterhalb des Mindestlohns bezahlt worden seien. Dazu erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP): „Es ist schon als wissenschaftlich nicht redlich zu bezeichnen, wenn das DIW mit einer fixen Prozentzahl an die Öffentlichkeit geht, obwohl es in seiner Studie selbst sehr deutlich und mehrmals auf ‚Unsicherheiten‘ und ‚Messfehler‘ seiner Untersuchungsmethode hinweist. An einer Stelle der Studie heißt es sogar wörtlich: ‚Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass die Datenlage nicht ideal ist, was Unsicherheiten hinsichtlich des tatsächlichen Ausmaßes der Non-Compliance‘, also der Nichteinhaltung des Mindestlohns, ‚zur Folge hat.‘ Bei derartigen Einschränkungen trotzdem Branchen wie die Zeitarbeit massiver Verstöße gegen den Mindestlohn zu bezichtigen, entspricht nicht wissenschaftlichen Standards.

Quelle: BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.