Nach BSG-Urteil: Zeitarbeit als Ersatz für freie Mitarbeit

Nachdem das BSG in seinem Urteil vom 04.06.2019 die dauerhafte Beschäftigung von freien Mitarbeitern auf Honorarbasis in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen untersagt hat, wennden diese sich nun der Zeitarbeit zu, um weiterhin flexibel auf personelle Engpässe reagieren zu können. Diese Beschäftigungsform ist auch für Arbeitnehmer im medizinischen und Pflege-Bereich inzwischen eine gute Alternative zur Festanstellung.

Quelle: finanzen.net