BSG-Urteil zu Honorarärzten: Nicht alle Kliniken betroffen
Nach dem aktuellem Urteil des BSG dürfen Kliniken nur in Ausnahmefällen als freie Mitarbeiter beschäftigen. Laut Aussagen des SLK-Klinikverbundes in Heilbronn und der Regionale Klinken Holding (RKH) in Ludwigsburg seien die eigenen Häuser nicht direkt von dem BSG-Urteil betroffen. Man greife aufgrund vorangegangener Sozialgerichtsurteile schon seit Jahren nicht mehr auf Honorarärzte zurück, sondern decke Personalengpässe durch umfangreichen Einsatz von Zeitarbeitnehmern ab. Aus Sicht von RKH-Kliniksprecher Alexander Tsongas ist Zeitarbeit zurzeit die einzige Möglichkeit dem Personalmangel besonders in der Pflege Herr zu werden. Politische Maßnahmen hätten bisher nicht gegriffen.