BSG-Urteil: Honorarmediziner als freie Mitarbeiter nicht mehr erlaubt – Zeitarbeit als Alternative?

Krankenhäuser nutzen freiberufliche Mediziner per Honorarvertrag als Ergänzung zur Stammbelegschaft. Die Deutsche Rentenversicherung bewertet solche externen Mitarbeiter jedoch nicht als selbstständig. Diese Ansicht wurde nun vom BSG bestätigt: Honorarmediziner als Freiberufler seien in Kliniken sozialversicherungsrechtlich nur in Ausnahmefällen erlaubt. Juristen und Mediziner erwarten durch das Urteil zunehmende Personalknappheit in den Kliniken, höhere Kosten und die Förderung der Zeitarbeit als Alternative zum Honorarvertrag.

Quelle: kma Online / dpa