Ein Jahr DSGVO: Behörden halten sich europaweit mit Bußgeldern noch zurück

EY Law hat untersucht, wie intensiv in verschiedenen europäischen Ländern von den Vollzugsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wurde und dazu europaweit Daten von Aufsichtsbehörden angefragt sowie Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden und andere öffentlich zugängliche Quellen ausgewertet. Das wichtigste Ergebnis der Analyse: Die europäischen Datenschutzbehörden waren bei der Anwendung der neuen Bußgeldvorschriften im Jahr 2018 insgesamt noch überaus zurückhaltend. In Deutschland wurden nur 54 Verwarnungen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO ausgesprochen, gerade einmal in 42 Fällen wurden Bußgelder verhängt, die sich im Durchschnitt auf gut 16.100 Euro beliefen.

Quelle: EY – Ernst & Young GmbH