Hetz: Entscheidend ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung!

Zum WELT-Artikel „Vom Jobcenter in die Zeitarbeit - und wieder zurück?“ erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP): „Die zentrale Fragestellung des WELT-Artikels ‚Vom Jobcenter in die Zeitarbeit - und wieder zurück?', ob Zeitarbeit für ehemalige Arbeitslose eine vorübergehende Beschäftigung auf dem Weg zu einem Job woanders sei - oder ob Leiharbeit nur eine vorübergehende Unterbrechung der Arbeitslosigkeit sei, hätte das zitierte Bundesarbeitsministerium eigentlich selbst beantworten können, wenn es in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit geschaut hätte. Denn die richtige Antwort findet sich exakt dort: 71 Prozent der Fachkräfte, die auch als Fachkraft bei einem Personaldienstleister eingesetzt wurden, und deren Beschäftigungsverhältnis endet, sind 90 Tage später wieder in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)