Erholungsurlaub entsteht nicht während eines unbezahlten Sonderurlaubs

Eine Arbeitnehmerin klagte in diesem dem BAG vorliegenden Fall auf Erholungsurlaub. Die Klägerin forderte trotz eines stillgelegten Arbeitsverhältnisses durch einen 2-jährigen Sonderurlaub einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Diese Klage wurde vom BAG zurückgewiesen. Das BAG wendet sich damit gegen seine bisherige Rechtsprechung, bei der der Anspruch auf Erholungsurlaub allein durch das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt war, auch wenn keine Arbeitsleistung erbracht wurde.

Quelle: Haufe Online Redaktion