Informationspflicht des Arbeitgebers bei verfallenden Urlaubstagen
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) Erfurt müssen Arbeitnehmer informiert werden, dass ihnen noch unbeantragte Urlaubstage zur Verfügung stehen. Auch muss von dem Arbeitgeber auf den Verfall der Urlaubstage hingewiesen werden.