Einwanderungsgesetz: Fachkräfte für alle – nur nicht für die Zeitarbeit

Mit dem Einwanderungsgesetz erhält die Wirtschaft die Möglichkeit nicht nur Akademiker, sondern auch Arbeitnehmer klassischer Berufe aus dem Ausland anzuwerben. Aufgrund des § 40 des Aufenthaltsgesetztes, der auch teil des Einwanderungsgesetzes ist, bleibt diese Möglichkeit, ausländische Fachkräfte anzuwerben, der Zeitarbeit verwehrt. Die Branche kritisiert diese Einschränkung vehement und verweist auf ihre umfangreichen Erfahrungen mit der Integration von ausländischen Arbeitskräften in den deutschen Arbeitsmarkt.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Autorin: Britta Beeger)