Prüfung der Mindestarbeitsentgelte bei Arbeitnehmerüberlassung

Am 4. Dezember 2018 haben bundesweit 2.216 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls und 75 Bedienstete anderer Behörden die Einhaltung der Lohnuntergrenze geprüft. Die Lohnuntergrenze gilt für alle in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmer und findet ebenfalls Anwendung auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Verleiher und seinen im Inland beschäftigten Leiharbeitnehmern. Gegenstand der Prüfungen war auch, ob Leistungen zu Unrecht bezogen wurden. Im Rahmen der Schwerpunktprüfung wurden 454 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 1.350 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Verleihern mit Verleiherlaubnis durchgeführt.

Quelle: Generalzolldirektion