Meyer Werft: Gericht weist Klage eines Werkvertragsarbeiters ab

In dem Verfahren um einen Arbeitnehmer, der per Werkvertrag über einen Subunternehmer bei der Meyer Werft beschäftigt war und von diesem 11.000 Euro Nachzahlung für geleistete aber nicht abgerechnete Überstunden einklagen wollte, hat nun das Arbeitsgericht Lingen ein Urteil gesprochen und die Klage abgewiesen. Aus Sicht des Gerichtes konnte der Arbeitnehmer die angeblich zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden nicht nachweisen. 

Quelle: NDR