Nach einer Auskunft des Bundesarbeitsministers auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken haben die beiden von Ryanair beauftragten in Dublin ansässigen Zeitarbeitsfirmen Crewlink Ireland Ltd. sowie Workforce International Contractors Ltd. kein gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der deutschen Behörden. Die Fluggesellschaft weißt die Vorwürfe zurück und betont strikt nach EU-Recht zu handeln.