Für das Abwerben von Mtarbeitern und die Kontaktaufnahme eines Headhunters auf dem Diensttelefon des anvisierten Mitarbeiters gelten strenge Regeln. Diese wurden jetzt vom Oberlandesgericht Frankfurt auf private Handys ausgedehnt. Ab sofort ist nur noch eine einzelne Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz zur Terminvereinbarung erlaubt. Damit wird es für Headhunter schwieriger Mitarbeiter abzuwerden.