Bilanz zum Ende der ersten AÜG-Höchstüberlassungsdauer: Viel Bürokratie für die Zeitarbeitsunternehmen, aber die Arbeitnehmer haben kaum Vorteile durch die neue Regelung

Im vergangenen Jahr wurde das Gesetz zur Leiharbeit reformiert. Das neue AÜG beinhaltet vor allem Änderungen zur gleichen Bezahlung von Festangestellten und Leiharbeitern ("Equal Pay") sowie eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten beim selben Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie bei einem anderen Entleiher eingesetzt werden. Für rund 1.800 von der ManpowerGroup entsandte Mitarbeiter
endeten diese 18 Monate zum ersten Mal nach der Gesetzesreform am 1. Oktober. Zeit für eines der großen deutschen Zeitarbeitsunternehmen, die Frankfurter ManpowerGroup, Bilanz zu ziehen und die Neuregelung in der Praxis zu betrachten.

 Quelle: news aktuell / ManpowerGroup Deutschland GmbH