Zäsur in der Zeitarbeit: Übernahme nach 12 Jahren Zeitarbeit bleibt Ausnahme

Seit Monatsbeginn greift die Überlassungshöchstdauer in der Zeitarbeit. Alle Einsätze, die durchgängig 18 Monate bestanden, mussten zu diesem Datum beendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitarbeiter vom Einsatzbetrieb übernommen werden oder nicht. Die Bundesregierung wollte mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für mehr Übernahmen sorgen. Jetzt zeigt sich, dass sich die Unternehmen nicht zwingen lassen, ihre Personalpolitik an den Wünschen der Politik auszurichten und die betrieblichen Interessen hintenan zu stellen.

 Quelle: Pressebox / Franz & Wach Personalservice GmbH