Das Arbeitsgericht München hat in einem aktuell noch nicht rechtskräftigen Urteil bestimmt, das BMW in drei Fällen Werkvertragsmitarbeiter in die Stammbelegschaft übernehmen und Löhne und Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen müsse. Das Gericht entschied, dass es sich beim dem Werkvertrag, dass das Unternehmen mit dem Dienstleister KMF Messe- und Fuhrparkservice geschlossen hatte, um illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt.