Im Verfahren zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitsvertrag beim LAG Stuttgart haben sich Daimler und der klagende Arbeitnehmer auf einen Vergleich geeinigt. Der Kläger erhält eine Entschädigungssumme von 180.000 Euro und nimmt im Gegenzug Abstand von der Behauptung, es habe ein Arbeitsverhältnis mit Daimler bestanden.
Quelle: Stuttgarter Nachrichten (Autor: Matthias Schiermeyer)