BAP-Präsident Sebastian Lazay zur DSGVO: Nachbesserung des „Bürokratiemonsters“ DSGVO dringend erforderlich

Seit dem 25. Mai 2018 gelten die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Dazu erklärt Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP): „Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen hat gerade in unserer Branche höchste Priorität. Doch der Schutz des Einzelnen wird nicht dadurch gesichert, dass wir bei der Verarbeitung von Daten in bürokratischen Anforderungen ersticken.

Quelle: BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.