DSGVO: Juristische Unsicherheit allenthalben

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lässt selbst Juristen ratlos zurück. Aus Sicht des Branchenkenners Christian Schefold, Rechtsanwalt der internationalen Großkanzlei Dentons, ist das ein Grund dafür, dass die vielfach befürchtete Abmahnwelle ausbleibt. Denn auch eine unberechtigte Abmahnung ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und kann wiederum abgemahnt werden. Neben inhaltlichen Unklarheiten, könnten zukünftig zudem unterschiedliche Auslegungen durch Gerichte innerhalb Europas für zusätzliche Verwirrung sorgen.

 

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung (Autor: Bastian Benrath)