Ein Jahr neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Öffnungsklauseln sind dringend notwendig

Im April 2018 jährten sich die Anpassungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Sie haben für große Unsicherheit sowohl für Personaldienstleister wie die ManpowerGroup als auch für deren Kunden gesorgt. Während die Auswirkungen des Equal Pays mittlerweile als gering einzuschätzen sind, steht der größte Umbruch noch bevor: Die Höchstüberlassungsdauer von Zeitarbeitern an ein Unternehmen von maximal 18 Monaten wirkt sich erstmals zum 1. Oktober 2018 aus. Die Experten der ManpowerGroup befürchten vor allem Nachteile für Gering- oder Unqualifizierte, da langfristige berufliche Qualifizierungsmaßnahmen durch die zeitliche Begrenzung nicht mehr durchzuführen sind.

Quelle: ManpowerGroup