Zeitarbeitnehmerin erstreitet Equal Pay nach Kündigung

Die Supermarkt-Kette real hatte einer an der Kasse eingesetzten Zeitarbeitnehmerin kurz vor Beginn der Equal-Pay-Phase über ihre Zeitarbeitsfirma die Kündigung ausgesprochen. Nach einer Pause von drei Monaten und  einem Tag wollte man die Zeitarbeitnehmerin erneut einsetzen. Dadurch wäre ihr Anspruch auf Equal Pay verloren gegangen. Die Zeitarbeitnehmerin hatte gegen dieses Vorgehen vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach geklagt. Das Arbeitsgericht gab ihr Recht und erklärte die Kündigung für rechtswidrig. Zu dem kritisierte das Gericht das Vorgehen, Equal Pay durch eine geschickt platzierte Kündigung zu umgehen.

  Quelle: Deutschlandfunk Kultur (Autor: Peter Kessen)