Klage um Ausgleich von Überstunden im Maler- und Lackiererhandwerk endet in Vergleich
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) konnte im Streit um Überstundenausgleich zu keinem Urteil kommen. Die beteiligten Parteien hatten die Verhandlung unterbrochen und sich anschließend auf einen Vergleich verständigt. Im konkreten Fall hatte der beklagte Arbeitgeber Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto deponiert, obwohl der Zeitarbeitnehmer eine Auszahlung der Stunden verlangt hatte. Dieser hatte daraufhin geklagt.