Nordkoreanische Zeitarbeitnehmer nicht von UN-Sanktionen betroffen
Das zunächst im UN-Entwurf vorgesehene und von den USA geforderte totale Beschäftigungsverbot von nordkoreanischen Zeitarbeitnehmern ist nicht in die jetzt beschlossenen UN-Sanktionen gegen Nordkorea eingeflossen. Stattdessen werden ab sofort keine neuen Arbeitsgenehmigungen für nordkoreanische Zeitarbeiter mehr erteilt. Aktuell bestehende Arbeitsgenehmigungen bleiben jedoch weiterhin gültig.