Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), konnte am 30. November 2016 mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) einen neuen Tarifabschluss erzielen.
Das Verhandlungsergebnis für den Entgelttarifvertrag beinhaltet folgendes:
Zum 1. Januar 2017 werden die Entgeltgruppen (EG) 1 und 2 Ost auf 8,84 EUR (EG 1) und 8,89 EUR (EG 2) angepasst. Diese Anpassungsstufe erfolgt vor dem Hintergrund der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 EUR.
Zum 1. März 2017 (1. Stufe):
Erhöhung Entgelte West: Alle EG: 2,5 %
Erhöhung Entgelte Ost: EG 1: 4,82 %; alle anderen EG: 4,0 %
Laufzeit für diese Stufe: 13 Monate
Zum 1. April 2018 (2. Stufe):
Erhöhung Entgelte West: Alle EG: 2,8 %
Erhöhung Entgelte Ost: Alle EG: 4,0 %
Laufzeit bis zur 3. Stufe: 12 Monate
Zum 1. Januar 2019 (Anpassungsstufe):
Erhöhung Entgelte Ost: EG 1: 2,4 %; EG 2: 3,9 %;
EG 3 - 9: keine Erhöhung
Zum 1. April 2019 (3. Stufe):
Erhöhung Entgelte West: EG 1 und 2: 3,2 %; EG 3 - 9: 3,0 %
Erhöhung Entgelte Ost: EG 1 und 2: keine Erhöhung
EG 3 - 9: 3,5 %
Laufzeit für diese Stufe: 6 Monate
Zum 1. Oktober 2019 (4. Stufe):
Erhöhung Entgelte West: EG 1 und 2 jeweils plus 0,17 EUR
EG 3 - 9: keine Erhöhung
Erhöhung Entgelte Ost: EG 1 und 2: jeweils plus 0,17 EUR
EG 3 - 9: keine Erhöhung
Laufzeit für diese Stufe: bis 31.12.2019
→Link auf gemeinsame Tarifentgelttabelle der Verbände BAP und iGZ.
Der neue Entgelttarifvertrag hat damit eine Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31. Dezember 2019.
Die Tarifvertragsparteien vereinbarten, eine Ost-West-Angleichung zum 1. April 2021 zu realisieren.
In einer ersten Stellungnahme erklärte VGZ-Verhandlungsführer und BAP-Vizepräsident Thomas Bäumer:
„Es waren harte Verhandlungen. Um einen Tarifabschluss herbeizuführen, sind die Arbeitgeber bis an die Belastungsgrenze der Unternehmen gegangen. Es ist zu befürchten, dass die Abschlüsse – vor allem in den neuen Bundesländern – den Einsatz von Zeitarbeitnehmern deutlich erschweren werden. Mit diesem Tarifabschluss wird sich die Anzahl der Zeitarbeitnehmer im Osten stark vermehren, die merklich mehr verdienen als die Stammbelegschaft. Positiv ist allerdings – wir haben Planungssicherheit bis Ende 2019.“
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll vorgeschlagen werden, die neuen Tariflöhne der Entgeltgruppe 1 West und Ost als Lohnuntergrenze im Sinne des § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen.
Die Tarifvertragsparteien verständigten sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 31. Januar 2017.
→ Link auf Presseinformation von BAP und iGZ.